Beschreibung:
Seit dem 01. Januar 2021 gibt die Bundesrepublik Deutschland auf Antrag eine eID-Karte an Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) aus. Mit dieser eID-Karte kann auch dieser Personenkreis die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Die Gültigkeit der eID-Karte beträgt 10 Jahre und kann ab dem vollendeten 16. Lebensjahr beantragt werden. Die antragstellende Person muss die Staatsangehörigkeit der EU oder EWR haben.
Zum EWR gehören: Norwegen, Island und Liechtenstein; die Schweiz gehört nicht zum EWR!
Die eID-Karte beantragen Sie bitte persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Die Beantragung durch eine andere Person ist nicht möglich. Anders als beim Deutschen Personalausweis oder Deutschen Reisepass muss bei der Beantragung kein biometrisches Lichtbild vorgelegt werden. Ebenso ist die Angabe von Größe und Augenfarbe nicht erforderlich. Die eID-Karte enthält zudem keine Unterschrift und Fingerabdrücke.
Rechtsgrundlagen:
eID-Kartengesetz
Benötigte Unterlagen:
- Bei Erstausstellung einer eID-Karte wird zur Identifikation ein gültiges Ausweisdokument benötigt.
Bearbeitungsdauer:
Nach der Beantragung erhalten Sie per Post einen Brief von der Bundesdruckerei mit der vorläufigen 5-stelligen PIN, der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort übersandt, dessen Erhalt Sie bei uns bestätigen müssen. Die Dauer der Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 bis 3 Wochen.
Gebühren:
- 37,00 €
Zuständig:
Stephan, Severine
Böker, Sonja