Stadt Beverungen

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Europawahl 2024

Am Sonntag, 09. Juni 2024, findet die zehnte Direktwahl zum Europäischen Parlament statt. An diesem Tag sind die Wahllokale in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Informationen zur Europawahl 2024

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach
einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach
nationalen Wahlgesetzen.

Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Wahlberechtigung

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage

     1. das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben
     2. seit mindestens drei Monaten

           a)  in der Bundesrepublik Deutschland oder
           b)  in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine
                Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

     3. nicht nach § 6a Absatz 1 EuWG bzw. § 6a Abs. 2 EUWG vom
         Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Deutsche und Unionsbürger sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen. Ein zusätzlicher Wahlrechtsausschluss liegt bei Unionsbürgern dann vor, wenn sie in dem Mitgliedsstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen (Herkunfts-Mitgliedstaat), infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzen.

Wahlberechtigte Deutsche werden in das Wählerverzeichnis der Gemeinde von Amts wegen aufgenommen, für die sie am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) gemeldet waren.

Wahlberechtigt sind auch die nach § 12 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Deutschen (Auslandsdeutsche). Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Da bei der Europawahl jeder wahlberechtigte Unionsbürger sein aktives Wahlrecht entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im Herkunftsmitgliedstaat ausüben kann, müssen Unionsbürger bei Teilnahme an der Europawahl in ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde einen förmlichen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis bis zum 21. Tag vor der Wahl (19. Mai 2024) stellen, wenn sie nicht schon auf Antrag bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einen späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren und sie ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) bei einer Meldebehörde gemeldet sind.

"Europa wählt" - Informationsheft

Hier erhalten Sie die Informationen “Europa wählt“ in leichter Sprache als PDF zum Herunterladen.

Wählerverzeichnis

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. In das Wählerverzeichnis eingetragene Personen können nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, es sei denn, sie besitzen einen Wahlschein.

Wer vor dem 28. April 2024 seinen Hauptwohnsitz in Beverungen angemeldet hat und sonst alle Voraussetzungen für die Wahlberechtigung erfüllt, steht automatisch im Wählerverzeichnis und bekommt eine Wahlbenachrichtigung.

Zeitraum

 

bis 28. April 2024

Wahlberechtigte Deutsche werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn sie am Stichtag (28. April 2024) in Beverungen mit der einzigen oder der Hauptwohnung gemeldet waren.

Wahlberechtigte Unionsbürger mit Hauptwohnung in Beverungen werden auf Antrag ins Wählerverzeichnis eingetragen. (Ein Antrag ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits bei der letzten Europawahl im Wählerverzeichnis eingetragen und nicht zwischenzeitlich aus Deutschland verzogen waren.

Sie erhalten automatisch bis zum 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung.

 

Umzug in eine andere Gemeinde und Ummeldung:

Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eingetragen und wählen am neuen Wohnort. Das gilt auch, wenn Sie zuvor im Ausland gewohnt haben und nach Deutschland ziehen.

Beim Umzug beziehungsweise Zuzug nach Beverungen müssen wahlberechtigte Personen abhängig vom Umzugstermin weiterhin folgendes beachten:

Zeitraum

Zuzug / Wegzug / Umzug

29.04.2024

bis 19. Mai 2024

Zuzug nach Beverungen:

Wenn Sie nach dem 28. April 2024 nach Beverungen ziehen, können Sie sich bis 19. Mai 2024 auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen.

Wird kein Antrag gestellt, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.

 

Zuzug aus dem Ausland nach Beverungen:

Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug aus dem Ausland nach Beverungen nach dem 28. April 2024 müssen Sie einen neuen Antrag (Rückkehrende aus dem Ausland) auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.

29.04.2024

bis 19. Mai 2024

Umzug innerhalb der Stadt Beverungen:

Die Wahlbenachrichtigung geht automatisch an die Adresse, unter der Sie bis zum Stichtag (28. April 2024) gemeldet waren. Diese Wahlbenachrichtigung bleibt gültig und Ihr Wahlraum ändert sich durch den Umzug nicht.

Wenn Sie dort am Wahltag nicht wählen möchten, empfehlen wir Ihnen Briefwahl zu beantragen. Mit dem Wahlschein (Teil der Briefwahlunterlagen) können Sie in jedem Beverunger Wahlraum wählen.

28. April

bis 19. Mai 2024

 

 

 

Wegzug aus Beverungen:

Sie können sich bis 19. Mai 2024 an Ihrem neuen Wohnort auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Verwaltung Ihres neuen Wohnorts.

Ansonsten können Sie nach wie vor in Beverungen wählen oder sich vom Beverunger Wahlamt die Briefwahlunterlagen an die neue Adresse schicken lassen.

ab 20.05.2024

Wegzug aus Beverungen:

Wenn Sie nach dem 19. Mai 2024 aus Beverungen wegziehen, bleiben Sie in Beverungen wahlberechtigt und üben dort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.

29. April 2024

bis 19. Mai 2024

Änderung von Haupt- und Nebenwohnsitz

Wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz in Beverungen in Ihren neuen Hauptwohnsitz geändert haben, können Sie sich bis 19. Mai 2024 nachträglich bei uns in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen.

Wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz in einer anderen Gemeinde als neuen Hauptwohnsitz gemeldet haben, gelten die Regeln wie bei einem Wegzug aus Beverungen.

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind (Auslandsdeutsche) werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Weiterführende Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bzw. Auslandsdeutsche finden Sie hier.

Im Wahlamt besteht vom 20. bis 24. Mai 2024 die

  • Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (werktags) und
  • Einspruchsmöglichkeit wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses


Wahlamt Stadt Beverungen
Weserstraße 12
37688 Beverungen
Zimmer Nr. 108
Tel.: 05273 392-114


Weitere Informationen für Wählende erhalten Sie ...

  • im Wahlbüro der Stadt Beverungen:

Herr Pascal Hake
Weserstraße 12
37688 Beverungen
Zimmer Nr. 108
Tel.: 05273 392-114
Fax: 05251 132-27-34114
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten:  
montags bis freitags08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
montags, dienstags und donnerstags14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
mittwochs14.00 Uhr bis 15.30 Uhr