Standesämter gibt es in Westfalen seit dem 01.10.1874. Vorher waren für Beurkundungen von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen die jeweiligen evangelischen oder katholischen Pfarrämter zuständig.
Im Stadtarchiv Beverungen befinden sich Abschriften / Kopien der Kirchenbücher der Pfarrgemeinde St. Johannes Baptist Beverungen ab 1619 bis 1895 (Geburten, Heiraten, Sterbefälle).
Laut Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 18.03.2016 ist für familiengeschichtliche Auskünfte die Gebühr nach dem Zeitaufwand zu erheben. Je angefangene halbe Stunde beträgt die Gebühr 24,00 €.
Zuständig:
Dierkes, Barbara