Stadt Beverungen

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Eheschließung

Was muss ich tun?

Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Beverungen wohnen und trotzdem gern hier heiraten wollen - kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Beverungen heiraten möchten. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort wird uns dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen.

Muss die Anmeldung der Eheschließung persönlich erfolgen ?

Grundsätzlich sollen die Verlobten die beabsichtigte Eheschließung persönlich anmelden. Kann einer der Verlobten nicht zur Anmeldung erscheinen, ist eine Vollmacht auszustellen. Kann keiner der Verlobten die Anmeldung vornehmen, ist ein Bevollmächtiger zu beantragen. Eine entsprechende Vollmacht finden Sie hier.

Was wird zur Anmeldung der Eheschließung benötigt?

Bei der Anmeldung wird geprüft, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen zur Anmeldung mitzubringen. 

Welche Unterlagen vorzulegen sind, sollte vorab mit dem Standesamt abgestimmt werden. Folgende Unterlagen sind grundsätzlich immer vorzulegen:

  • Personalausweise
  • Aufenthaltsbescheinigungen
  • Auszüge aus dem Geburtsregister

Bei vorhandenen Vorehen sind zusätzlich Nachweise über die Ehen sowie deren Auflösungen vorzulegen.

Bei Auslandsbeteiligung sollten Sie sich bzgl. der vorzulegenden Unterlagen grundsätzlich vorher mit dem Standesamt in Verbindung setzen.

Wenn die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt Beverungen vorhanden sind, greifen wir auf diese zurück. Ansonsten sind die Unterlagen dort zu beschaffen, wo die Bücher bzw. Register geführt werden. Wir geben Ihnen gerne Auskunft, wo Sie die jeweiligen Unterlagen bekommen.

Wann kann die Anmeldung zur Eheschließung erfolgen?

Ist die Anmeldung erfolgt, hat diese 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Einen Wunschtermin können Sie allerdings auch schon vorher reservieren.

Wann kann ich heiraten?

Termine zur Eheschließung werden mit dem Standesamt abgestimmt. Grundsätzlich kann während der normalen Öffnungszeiten des Standesamtes geheiratet werden. Aber nach Absprache können auch Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden.

Wo kann ich heiraten?

Wenn Sie im Stadtgebiet Beverungen in einem stillvollen und romantischen Ambiente heiraten möchten, stehen drei Trauzimmer zur Verfügung. Einen Einblick in unsere Trauzimmer erhalten Sie über die folgenden Links:

  • Burg Herstelle
    Der große Saal der Burg mit seinen alten Farbfunden und seiner hellen und freundlichen Atmosphäre ist der perfekte Rahmen für den Schritt in die Ehe.
  • Schloss Wehrden
    Für den wohl schönsten Tag im Leben, bietet das Schloss Wehrden den passenden Rahmen

Was kostet die Eheschließung?

Ganz umsonst ist eine standesamtliche Hochzeit nicht. Die Kosten lassen sich allerdings nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab.

Hier ein kleiner Überblick:

Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung 40,00 EUR
Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 66,00 EUR
Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt 40,00 EUR
Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamteszusätzlich66,00 EUR
Eheschließung auf der Burg Herstelle, im Korbmachermuseum Dalhausen oder im Schloss Wehrdenzusätzlich40,00 EUR
Ausstellung einer Heiratsurkunde 10,00 EUR
Ausstellung jeder weiteren Heiratsurkundejeweils5,00 EUR


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Zuständig:
Loges, Silvia
Stromberg, Martina