In bestimmten Fällen dürfen die Einwohnermeldeämter Daten an Dritte weitergeben.
Nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes sowie dem Meldegesetz NRW besteht das Recht, gegen die Weitergabe von Daten Widerspruch zu erheben.
Weitere Infos im angefügten Dokument.