Stadt Beverungen

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Melderegister-Auskunftssperre (Widerspruch)

Ihr Recht auf Einrichtung einer Übermittlungssperre:

Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass im Falle einer Sie betreffenden Auskunftserteilung Ihnen oder einer anderen Person, insbesondere einem Familienangehörigen, Lebensgefahr oder andere schwerwiegende Gefahren drohen, können Sie bei Ihrer Meldebehörde kostenfrei die Einrichtung einer Übermittlungssperre beantragen. 

Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen

  • die Weitergabe Ihrer Daten an Parteien und sonstige Träger von Wahlvorschlägen, insbesondere Wählergruppen, im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen oder unmittelbaren Bürgermeister- und Landratswahlen,
  • die Weitergabe Ihrer Daten an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden,
  • die Weitergabe Ihrer Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn Sie als Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden,
  • die Weitergabe Ihrer Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung zur Zusendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte,
  • die Erteilung Sie betreffender Melderegisterauskünfte an Private über das Internet.

Nur mit Einwilligung der Betroffenen

  • darf die Meldebehörde Mitgliedern parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk Auskunft über Ehe- und Altersjubiläen erteilen,
  • Daten an Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern übermitteln.

Von Ihrem Widerspruchsrecht und der Möglichkeit zur Erteilung einer Einwilligung können Sie bei der Anmeldung oder zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen. 

Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur im Melderegister der Stadt Beverungen erfasst wird. Sollten Sie in ein anderes Gemeindegebiet verziehen, so müssten Sie dort einen neuen Antrag stellen

Benötigte Unterlagen bei persönlicher Antragstellung: 

  • Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Ausweisdokument
  • ggf. schriftliche Vollmacht

Benötigte Unterlagen bei schriftlicher Antragstellung:

Gebühren:
keine