Stadt Beverungen

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Abmeldung

Wegzug mit Hauptwohnung ins Inland:

Sie ziehen mit Hauptwohnung aus Beverungen weg, die neue Wohnung liegt jedoch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland?

In diesem Fall müssen Sie sich nicht bei der Stadt Beverungen abmelden.

Wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnsitzes, um sich dort anzumelden.

Die Abmeldung in Beverungen wird dort automatisch auf elektronischem Wege vorgenommen.

Wegzug mit Hauptwohnung ins Ausland:

Sie ziehen ins Ausland und behalten keine Wohnung in Deutschland?

Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Die Meldepflicht beträgt zwei Wochen. Zusätzlich ist eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber innerhalb dieses Zeitraumes vorzulegen. Eine vorzeitige Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Wegzug ins Ausland möglich.

Es ist erforderlich, dass alle Ausweisdokumente von allen Beteiligten im Original vorgelegt werden, um diese zu ändern.

Wegzug mit Nebenwohnung:

Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Ausweisdokument aller Beteiligten (Original)
  • die neue Anschrift (kann bei der Meldebehörde hinterlassen werden)
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Gebühren:
keine

Zuständig:
Stephan, Severine
Böker, Sonja