Stadt Beverungen

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Marktfestsetzung

Beschreibung:
Veranstaltungen wie Messen, Ausstellungen, Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte oder Volksfeste sind nach § 69 GewO Antragspflichtig. Zuständig für die Bearbeitung ist das Ordnungsamt.

Benötigte Unterlagen:

  • Nachweis über den Versicherungsschutz der Veranstaltung
  • Führungszeugnis für Behörden
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Ähnliche Anliegen:

Zuständig:
Becker-Beier, Marion