Stadt Beverungen

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Genehmigungsfreie Vorhaben

Beschreibung:
Genehmigungsfreie Bauvorhaben und Anlagen sind in der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. Da es ca. 50 verschiedene genehmigungsfreie Bauvorhaben gibt, bitten wir Sie, sich an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Hauses zu wenden.

Zuständig:
Ernst, Ludger