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Ehefähigkeitszeugnis

Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis und wann ist es erforderlich?

Will ein Deutscher im Ausland heiraten, benötigt er dazu meistens ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis. Dieses Dokument bescheinigt die sog. Ehefähigkeit des deutschen und des anderen Partners. Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt i. d. R. die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.

Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim zuständigen Standesamt des Heiratslandes erkundigen. 

Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur erteilt werden, wenn der Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht.

Wer stellt ein Ehefähigkeitszeugnis aus?

Das Ehefähigkeitszeugnis muss bei dem Standesamt beantragt werden, in dessen Bezirk einer oder beide Verlobten ihren Wohnsitz haben. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit. Besteht kein inländischer Wohnsitz, so ist das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes zuständig.

Wie beantrage ich die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses?

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses kann persönlich im Standesamt oder schriftlich erfolgen. Soll eine schriftliche Beantragung erfolgen, finden Sie den entsprechenden Vordruck (PDF) hier.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Da die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses individuell ist, kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig beim zuständigen Standesamt zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden. 

Bei Eheschließungen, bei denen ein Ehepartner ausländischer Staatsangehöriger ist, empfehlen wir, sich ggf. bereits ein Jahr vor der beabsichtigen Eheschließung beim Standesamt beraten zu lassen. 

Bitte beachten Sie, dass in dem Ehefähigkeitszeugnis beide Verlobten, also auch der ggf. im Ausland lebende Verlobte, einzutragen sind. Daher sind auch von dem im Ausland lebenden Verlobten u. a. Personenstandsurkunden und Familienstandsbescheinigungen vorzulegen.

Was kostet ein Ehefähigkeitszeugnis?

 Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 

  • bei zwei deutschen Verlobten                40,00 EUR
  • mit einem ausländischen Verlobten       66,00 EUR 

Zuständig:
Loges, Silvia